Sportversicherung ARAG


Sportversicherung

Die KSV Auedamm e.V. ist Mitglied im Landessportbund Hessen und damit über die Sportversicherung der ARAG umfassend abgesichert. Diese speziell für den Sportbetrieb entwickelte Absicherung deckt praktisch den gesamten Vereinsbetrieb ab: Versicherungsschutz u. a. für Mitglieder, Trainer / Übungsleiter, Mitarbeiter und umfasst die Veranstaltungen des Vereins, einschließlich Training.
Der Sportversicherungsvertrag soll die Vereine, deren Mitglieder und vor allem die vielen ehrenamtlich in den Vereinen tätigen Personen schützen.

Er ersetzt keinesfalls die private Vorsorge der Sportlerinnen und Sportler und wird diesen Personen deswegen in erster Linie nur bei schweren Unfällen zur Verfügung gestellt.
Kleinere Sportunfälle werden über die eigene Krankenversicherung des Sportlers/ der Sportlerin abgewickelt. Sportunfälle, bei denen Folgeschäden, bleibende Schäden oder gar Invalidität zu erwarten sind, sollten in jedem Fall zeitnah an die Sportversicherung gemeldet werden, da in diesen Fällen die Folgekosten des Sportunfalls von der ARAG getragen werden.

Unfallschadenmeldung

Passiert ein Sportunfall und Sie möchten, dass wir eine Unfallschadenmeldung machen, dann

  • Informieren Sie den verantwortlichen Übungsleiter oder melden Sie den Unfall (mit Name, Datum, Verletzung, verantwortlichen Übungsleiter) der Geschäftsstelle und bitten um Erledigung.

  • Der Verein füllt die ersten beiden Seiten mit Vereinsdaten und dem Unfallhergang aus und bestätigt die Angaben mit Vereinsstempel und Unterschrift. Weiter ergänzen wir auch die erste Seite des Informations­anhangs zur Schadenmeldung.

  • Sie erhalten nun von uns die Unfallmeldung. Um den Datenschutz zu gewährleisten, haben Sie jetzt die Möglichkeit zum selbstständigen Ausfüllen der persönlichen Daten und Erklärungen auf den Folgeseiten 3-7.

  • Schicken Sie bitte die vervollständigte Unfall-Schadenmeldung anschließend an das Versicherungsbüro. Bitte achten Sie darauf, dass die Unterschriften auf den Seite 5 und auf der Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung nicht fehlen.

  • Informieren Sie sich bitte in der pdf Sportschadenmeldung über den Datenschutz - ab Seite 11

Nichtmitglieder

Der Verein verfügt weiter über eine Nichtmitgliederversicherung. Mit dieser Versicherung sind auch die Nichtmitglieder im Kurssystem und die Probeteilnehmer von Schnupperstunden abgesichert.

Bei einem Sportunfall gelten daher die selben Regeln und Vorgehensweisen wie für Mitglieder (siehe oben).