Beitragsordnungen KSV Auedamm e.V.
Beitragserhöhung 01.01.2025
Zum 1.01.2025 tritt die neue Beitragsordnung in Kraft.
Die wichtigsten Punkte:
1. Allgemein:
Der Verein wird in die drei Säulen Breitensport – Gesundheitssport und Abteilungen mit besonderen Aufwendungen eingeteilt.
Bei Kindern erhöht sich der Beitrag um 1 €/ Monat, egal welche Zahlweise
Bei Erwachsenen erhöht sich der Beitrag in der halbjährlichen und jährlichen Zahlweise um 1 €/ Monat
Familienbeitrag erhöht sich daher von aktuell 20 € auf 22 €/ Monat
Ab 2025 können neue Mitgliedsverträge nur noch in der vierteljährlichen und jährlichen Zahlweise abgeschlossen werden, halbjährlich entfällt. Mitglieder, die aktuell die halbjährliche Zahlweise gewählt haben, verbleiben aber im bestehenden Modus. Der Eintrittsmonat wird künftig berechnet, egal welches Datum. (Der Satz „Bei einer Aufnahme in den Verein bis zum 15. eines Monats wird der Beitrag für den gesamten laufenden Monat erhoben, ab dem 16. des Monats wird der Beitrag ab dem Folgemonat erhoben“ entfällt)
Sind Mitglieder im Breitensport und in einer Abteilung mit besonderen Aufwendungen aktiv, so werden sie der Abteilung zugeordnet.
Familienbeitrag können nur die jeweilige(n) Erziehungsberechtigte(n) mit ihren Kindern beantragen. Sind die einzelnen Familienmitglieder in verschiedenen Abteilungen, müssen alle anfallenden Zusatzbeiträge gezahlt werden, max. aber 25 €/ Monat.
Rechnung: Sollte dem Verein keine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA – Basislastschriftmandat erteilt sein, werden vierteljährlich bzw. jährlich die Beitragsrechnungen übersandt und der Betrag erhöht sich um 5,00 € (statt bisher 2,00 €) pro Rechnung.
Aufschlag bei Zahlungserinnerungen / Mahnungen 3,00 € (statt bisher 2,00 €) zuzüglich der jeweiligen Rücklastschriftgebühren.
2. Breitensport
Im Breitensport sind die Beiträge für alle Sparten/ Angebote gleich. Als Alternative wird jedoch für das Murmeln und Bootsfahren jeweils eine ermäßigte Sommerkarte, die vom 15.04. – 15.10 eines Jahres gültig ist, angeboten Die Karte ermöglicht ausschließlich die Nutzung der Boote bzw. die Teilnahme am Murmeln. Der ermäßigte Beitrag wird einmalig im Februar abgebucht, die Kündigung erfolgt zum 31.12. eines Jahres. Weitere Vergünstigungen wie Familienbeitrag etc. sind bei der Sommerkarte nicht möglich.
3. Säule Gesundheitssport
Der Beitrag im Gesundheitssport verbleibt bei 13 € /Monat und einer vierteljährlichen Zahlweise. Der Beitrag enthält jedoch nur noch die Teilnahme an einem Angebot pro Woche. Jedes weitere Angebot erhöht den Beitrag um 5 €/ Monat. Mitglieder aus den zwei anderen Vereinssäulen -Breitensport und Abteilungen mit besonderen Aufwendungen- zahlen zusätzlich pro Angebot, an dem sie teilnehmen, 5 €. Dies gilt auch im Familienbeitrag.
4. Säule „Abteilungen mit besonderen Aufwendungen“
Budo: Keine Änderung im Zusatzbeitrag, weiterhin 1,50 € pro Person/ Monat
Tischtennis: Die Abteilung erhebt erstmalig einen Zusatzbeitrag von 1 €/ Monat pro Person
Tanzsport: Keine Änderung im Zusatzbeitrag, weiterhin 9,00 € pro Person/ Monat
Turnen: Die Turnabteilung muss aufgrund ihrer Philosophie „Trainieren in kleinen Gruppen“, Leitung der Stunde von qualifizierten Übungsleitern und beständig wachsender Kosten bei sinkenden Zuschüssen/ Spenden ihre Zusatzbeiträge deutlich anheben.
Zum Vereinsgrundbeitrag kommen künftig pro Einheit Training in der Woche 5 € Zusatzbeitrag/ Monat.
Trainiert ein Kind 2x die Woche und ist im jährlichen Zahlmodus angemeldet, so ist der Beitrag künftig 18 € im Monat (8 € Grundbeitrag plus 10 € Zusatzbeitrag) bzw. 216 € im Jahr. Legen wir 40 Trainingswochen a‘ 3 Stunden im Jahr zugrunde kommen wir auf einen Stundenpreis von 1,80 €. Davon müssen Verbandskosten, Anteil Hauptverein, Aus- und Fortbildung unserer Übungsleiter/ Helfer Geräteinstandhaltung etc. noch abgezogen werden und der Rest verbleibt zur Bezahlung des Übungsleiter/ Helfers.
Kinder im Bildungspaket zahlen max. den Höchstsatz, aktuell 15 €/ Monat, egal wie oft sie trainieren. Einkommensschwächere Familien sprechen uns bitte an, Lösungen finden sich immer.
Beitragsordnung bis 31.12.2024
Download Beitragsordnung
Beitragsordnung der Abteilungen
Abteilungstarife
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- Sie haben bei uns die Wahl zwischen drei Tarifen:- "Traditionell", Standard" und "Modern" :
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"Traditionell"
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= Jährliche Zahlung am 15.02.eines Jahres. Möglicher Kündigungstermin unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum 31.12.eines Jahres
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"Standard"
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= Halbjährliche Zahlung am 15.02. und 15.08. eines Jahres. Möglicher Kündigungstermin unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum 30.06. bzw. 31.12. eines Jahres
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"Modern"
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= Vierteljährliche Zahlung am 15.01./ 15.04./ 15.07. / 15.10 eines Jahres. Möglicher Kündigungstermin unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende
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Tischtennis KSV Auedamm
Tarif
Erklärung siehe oben
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Monatsbeitrag Erwachsene
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Monatsbeitrag Kinder, Jugendliche und Ermäßigter Beitrag
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„Modern“
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13,00 €
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9,00 €
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„Standard“
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11,00 €
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8,00 €
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„Traditionell“
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10,00 €
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7,00 €
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Der Monatsbeitrag für Familien beträgt 20,00 € und ist nur im Tarif "Traditionell" möglich
Senioren und Skisport KSV Auedamm
Tarif
Erklärung siehe oben |
Monatsbeitrag Erwachsene
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Ermäßigter Beitrag nur auf Antrag und Nachweis
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„Modern“
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13,00 €
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9,00 €
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„Standard“
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11,00 €
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8,00 €
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„Traditionell“
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10,00 €
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7,00 €
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Der Monatsbeitrag für Familien beträgt 20,00 € und ist nur im Tarif "Traditionell" möglich
Tanzsport KSV Auedamm
Tarif
Erklärung siehe oben |
Monatsbeitrag Erwachsene inklusive Zusatzbeitrag 9,00 €
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Ermäßigter Beitrag nur auf Antrag und Nachweis inklusive Zusatzbeitrag 9,00 €
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„Modern“
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22,00 €
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18,00 €
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„Standard“
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20,00 €
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17,00 €
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„Traditionell“
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19,00 €
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16,00 €
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Der Monatsbeitrag für Familien beträgt 38,00 € und ist nur im Tarif "Traditionell" möglich
Judo und Ju-Jutsu KSV Auedamm
Tarif
Erklärung siehe oben |
Monatsbeitrag Erwachsene inklusive Zusatzbeitrag 1,50 €
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Monatsbeitrag Kinder, Jugendliche und Ermäßigter Beitrag inklusive Zusatzbeitrag 1,50 €
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„Modern“
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14,50 €
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10,50 €
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„Standard“
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12,50 €
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9,50 €
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„Traditionell“
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11,50 €
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8,50 €
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Der Monatsbeitrag für Familien beträgt 23,00 € und ist nur im Tarif "Traditionell" möglich
Turnen KSV Auedamm
Tarif
Erklärung siehe oben |
Monatsbeitrag Erwachsene
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Monatsbeitrag Eltern-Kindturnen
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„Modern“
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13,00 €
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10,00 €
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„Standard“
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11,00 €
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nicht möglich
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„Traditionell“
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10,00 €
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nicht möglich
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Der Monatsbeitrag für Familien beträgt 20,00 € und ist nur im Tarif "Traditionell" möglich
Kinder- und Jugendturnen
Tarif
Erklärung siehe oben
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Monatsbeitrag Kinderturnen inklusive Zusatzbeitrag 1,00 €
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Monatsbeitrag Gerätturnen 1x Training/ Woche inklusive Zusatzbeitrag 3,00 €
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„Modern“
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10,00 €
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12,00 €
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„Standard“
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9,00 €
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11,00 €
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„Traditionell“
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8,00 €
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10,00 €
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Der Monatsbeitrag für Familien beträgt 21,00 € bzw. 23,00 € und ist nur im Tarif "Traditionell" möglich
Leistungsturnen KSV Auedamm
Tarif
Erklärung siehe oben
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Monatsbeitrag Gerätturnen 2x Training/ Woche inklusive Zusatzbeitrag 5,00 €
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Monatsbeitrag Gerätturnen 3x Training/ Woche inklusive Zusatzbeitrag 8,00 €
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„Modern“
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14,00 €
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17,00 €
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„Standard“
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13,00 €
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16,00 €
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„Traditionell“
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12,00 €
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15,00 €
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Der Monatsbeitrag für Familien beträgt 25,00 € bzw. 28,00 € und ist nur im Tarif "Traditionell" möglich
Murmelsport KSV Auedamm
Tarif
Erklärung siehe oben
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Monatsbeitrag
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„Modern“
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4,00 €
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Allgemeines
Sepa Basis-Lastschriftverfahren, Bildungspaket, Kündigung u.a.
1. SEPA – Basislastschriftverfahren und Fälligkeiten
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Mitgliedsbeiträge, Einmalbeiträge und Zusatzbeiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren bzw. als SEPA – Basislastschrift eingezogen.
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Die Beitragszahlungen sind je nach Tarif vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich fällig und werden vom Hauptverein jeweils am 15. Januar/ 15. April/ 15. Juli/ 15. Oktober bzw. am 15. Februar/ 15. August bzw. am 15. Februar abgebucht.
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Der Einmalbeitrag für den Zeitraum Eintritt bis nächste Fälligkeit wird je nach Eintrittsdatum am 15. Januar, 15. Februar, 15. April, 15.Juli, 15. Oktober oder 15. Dezember abgebucht.
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Rechnung: Sollte dem Verein keine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA – Basislastschriftmandat erteilt sein, wird je nach Tarif vierteljährlich/halbjährlich/jährlich die Beitragsrechnung/en übersandt und der Betrag erhöht sich um 2,00€ pro Rechnung.
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Aufschlag bei Zahlungserinnerungen / Mahnungen 2,00€ zuzüglich der jeweiligen Rücklastschriftgebühren.
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Tarifwechsel sind im laufenden Kalenderjahr nicht möglich. Ummeldungen für das Folgejahr müssen der Geschäftsstelle bis zum 30. September vorliegen.
2. Bildungspaket im Tarif "Modern" (Vierteljährliche Zahlung Vierteljährliche Kündigung)
Monatsbeitrag Kinder und Jugendliche im Bildungspaket
(Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft)
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Tischtennis
Skisport
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Judo/ Ju-Jutsu Kinderturnen Eltern- Kindturnen
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Gerätturnen 1 bis 3 Mal Trainingsstunde
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9,00 €
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10,00 €
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12,00 € / 14,00 € / 15,00 €
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3. Sonstiges
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Fördermitglieder zahlen einen individuellen Beitrag nach Absprache
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Familienbeitrag wird ausschließlich Erziehungsberechtigten mit minderjährigen bzw. in Ausbildung befindlichen Kindern bis zum 25. Lebensjahr gewährt.
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Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres werden Mitglieder automatisch als Einzelmitglied mit Einzelberechnung in unserem Verein geführt, sofern kein Antrag auf Ermäßigung vorliegt.
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Sind die Familienmitglieder in verschiedenen Sparten des Vereins, wird die Sparte mit dem höchsten Zusatzbeitrag zu Grunde gelegt.
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Eine Ermäßigung oder Befreiung erhalten Studenten und Auszubildende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sowie Mitgliedern in wirtschaftlicher Notlage, wenn Sie einen Antrag auf Beitragssenkung bzw. Befreiung einreichen. Das Antragsformular erhalten Sie von Ihrer Geschäftsstelle oder als Download auf unserer Internetseite wwwksvauedamm.de
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Geringverdiener haben die Möglichkeit für Ihre Kinder das Bildungspaket (nur im Tarif „modern“ möglich) zu beantragen. Folgeanträge obliegen ebenfalls dem Mitglied und sind rechtzeitig zu stellen. Bitte informieren Sie sich beim Sozialamt.
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Bei einer Aufnahme in den Verein bis zum 15. eines Monats wird der Beitrag für den gesamten laufenden Monat erhoben. Ab dem 16. des Monats wird der Beitrag ab dem Folgemonat erhoben.
4. Kündigung
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Kündigungen sind je nach Tarif vierteljährlich zum 31.03./30.06./30.09./31.12. bzw. halbjährlich zum 30.06./31.12. bzw. jährlich zum 31.12. eines jeden Jahres und unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen möglich.
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Die Kündigung muss in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail an die Geschäftsstelle ist zulässig – geschaeftsstelle@ksvauedamm.de
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Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nicht möglich, es besteht bis zum jeweiligen Kündigungstermin eine Beitragspflicht. Beitragsrückzahlungen sind nicht möglich.
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Innerhalb von 4 Wochen nach Kündigungseingang erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.
Gesundheitssport KSV Auedamm
Beitragsordnung Gesundheitssport
Präventions- und Rehasport
Allgemeines
2. SEPA – Basislastschriftverfahren und Fälligkeiten
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Mitgliedsbeiträge, Einmalbeiträge und Zusatzbeiträge werden grundsätzlich im Lastschriftverfahren bzw. als SEPA – Basislastschrift eingezogen.
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Die Beitragszahlungen sind vierteljährlich fällig und werden vom Hauptverein jeweils am 15. Januar/ 15. April/ 15. Juli/ 15. Oktober abgebucht.
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Der Einmalbeitrag für den Zeitraum Eintritt bis nächste Fälligkeit wird je nach Eintrittsdatum am 15. Januar, 15. Februar, 15. April, 15.Juli, 15. Oktober oder 15. Dezember abgebucht.
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Rechnung: Sollte dem Verein keine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA – Basislastschriftmandat erteilt sein, wird vierteljährlich die Beitragsrechnungen übersandt und der Betrag erhöht sich um 2,00€ pro Rechnung.
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Aufschlag bei Zahlungserinnerungen / Mahnungen 2,00€ zuzüglich der jeweiligen Rücklastschriftgebühren.
3. Sonstiges
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Bei einer Aufnahme in den Verein bis zum 15. eines Monats wird der Beitrag für den gesamten laufenden Monat erhoben. Ab dem 16. des Monats wird der Beitrag ab dem Folgemonat erhoben.
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Rehasportler auf Verordnung müssen keine Mitgliedschaft eingehen, die Zahlung eines Beitrages wird jedoch zur Unterstützung und Erhaltung der Rehasportangebote erbeten. Der Beitrag bietet die Teilnahme an den Angeboten der Rehasportabteilung und geselligen Veranstaltungen des Hauptvereins (nicht der Abteilungen KSV Auedamm)
4. Kündigung
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Kündigungen sind vierteljährlich zum 31.03./30.06./30.09./31.12. unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen möglich.
-
Die Kündigung muss in schriftlicher Form an die Geschäftsstelle erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail an die Geschäftsstelle ist zulässig – geschaeftsstelle@ksvauedamm.de
-
Eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ist nicht möglich, es besteht bis zum jeweiligen Kündigungstermin eine Beitragspflicht. Beitragsrückzahlungen sind nicht möglich.
-
Innerhalb von 4 Wochen nach Kündigungseingang erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.